Rückabwicklung von Fondsgebundenen Lebensversicherungen

Neuste BGH & EuGH-Rechtssprechungen erlauben eine Auftragsstornierung von verschiedenartigen Versicherungsverträgen. Das auch mit Zinsen und im Übrigen Zinseszins. Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über die Vorteile einer Stornierung von Rentenversicherungen.

Was spricht für eine Auftragsstornierung der Kapitallebensversicherungsverträgen

  • Sie können ihre Lebensvers. mittlerweile rückabwickeln und bekommen mehr Geld zurück, als würden sie die Rentenversicherung freistellen.
  • Sie erhalten mehr ? zurück, als wenn sie das Altprodukt gebührenfrei stehen lassen.
  • Sie können neue Versicherungen abschließen, die gewinnversprechender sind und besser zu Ihnen und Ihrem Plan vom Leben passen. Vorschlag: Altersvorsorgevers. im www einen Vergleich anstellen
  • Sie können auch jetzt gekündigte Verträge rückabwickeln lassen und bereits abgeschriebene Gelder wieder erhalten.
  • Schlecht entwickelte Versicherungen: Kriegen Sie alle Euros zurück, mit bis zu 7 % Zinsen.

Bei einem guten Versicherungsberater werden ihre Altersvorsorge Versicherungen in Anbetracht aller Merkmale berücksichtigt, um genau zu sagen, ob Sie von diesem aktuellen Gerichtsurteil profitieren können.

Weitere Informationen: Mehr Infos über die Rückabwicklung von Altersvorsorge Verträgen kann man auf dieser Finanzwebseite bekommen.

Könnte man fondsgebundene Rentenvers. gleichermaßen stornieren?

Oben genannte Grundsätze sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2015 – IV ZR 452/14 auf fondsgeb. Versicherungspolicen gleichwohl gültig.

rueckabwicklung-fondsgebundenUnd wie steht es mit Versicherungspolicen die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden sind? Die oben erwähnten Grundsätze zum Widerspruchsrecht des Nehmers einer Vers. gelten nach einer neuen Rechtsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 ebenso für Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung im Antragsmodell. Die Rückabwicklung erfolgt nach §§ 346 ff. BGB.

Welche Verträge sind rückabwickelbar?

Grundsätzlich lässt sich sagen das Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen rückabwickelbar sind. Der Theorie nach sind sämtliche Policen betroffen die zwischen dem 01.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden. Für Verträge die nach dem sog. Policenmodell geschlossen wurden sind, gilt dies allerdings erst ab dem 01.01.1995.

 

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Rechtssprechung Rückkauf Lebensversicherung

Die Möglichkeit den Versicherungsvertrag auch viele Jahre nach Abschluss rückgängig
zu machen basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem
Jahre 2014 bezüglich der deutschen Vorschrift des § 5 a Versicherungsvertragsgesetz a.F., die den Vertragsschluss nach dem sog. Policen-Modell verkörperte.

Nach diesem Policen-Modell erhielt der Versicherungsnehmer die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen nicht schon bei Antragsstellung (dies wäre das sog. Antragsmodell), sondern erst zusammen mit dem Versicherungsschein, der Versicherungspolice.

rechtssprechung-rueckkauf-lvDurch die Übersendung der Unterlagen an den Versicherungsnehmer kam der Vertrag
jedoch noch nicht zustande. Das Wirksamwerden des Vertrages hing davon ab, ob der
Versicherungsnehmer dem Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen widersprach. Diese
Widerspruchsfrist wurde erst in Lauf gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer die allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation sowie die Police in den Händen
hielt und auf eine gesetzlich bestimmte Art und Weise über sein Widerspruchsrecht
belehrt wurde. Ohne Rücksicht auf den Erhalt der Unterlagen als maßgeblichen Umstand, der die Widerspruchsfrist in Gang setzte, erlosch das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers jedoch in jedem Fall ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.

Auf der Suche nach einer neuen Lebensversicherung? Hier finden Sie einen Lebensversicherung Vergleichsrechner.

Regelung des Europäischen Gerichtshof aus 2014

Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof im Jahre 2014 auf Vorlage des Bundesgerichthofs für Lebens- Renten- und Zusatzversicherungen für Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Bei sehr vielen Verträgen, die in der Zeit zwischen Ende 1994 und Ende 2007 geschlossen wurden, sind die Belehrungen über das Widerspruchsrecht entweder fehlerhaft oder fehlen ganz. Auch kommt es vor, dass dem Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Versicherungspolice
sowie die Verbraucherinformationen nicht übersandt wurden.

Der Bundesgerichthof hat am 7.5.2014 – IV ZR 76/11 entschieden,
dass in diesen Fällen das Widerspruchsrecht zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden kann.
Übt der Versicherungsnehmer sein Widerspruchsrecht aus, kommt es zur Rückabwicklung
des Versicherungsvertrages oder eben auf dem Rückkauf der Lebensversicherung.

Was bedeutet dies für den Versicherunsnehmer?

Das bedeutet:
1. Rückzahlung aller geleisteten Prämien zzgl. Zinsen, abzüglich eines Betrages in
Höhe von maximal 4 % des Gesamtbetrages für den in der Zeit genossenen faktischen
Versicherungsschutz!

2. Nutzungsersatz in Höhe von bis zu 7 % für
die aus den Prämien gezogenen Nutzungen!
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