Rückabwicklung von Fondsgebundenen Lebensversicherungen

Neuste BGH & EuGH-Rechtssprechungen erlauben eine Auftragsstornierung von verschiedenartigen Versicherungsverträgen. Das auch mit Zinsen und im Übrigen Zinseszins. Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über die Vorteile einer Stornierung von Rentenversicherungen.

Was spricht für eine Auftragsstornierung der Kapitallebensversicherungsverträgen

  • Sie können ihre Lebensvers. mittlerweile rückabwickeln und bekommen mehr Geld zurück, als würden sie die Rentenversicherung freistellen.
  • Sie erhalten mehr ? zurück, als wenn sie das Altprodukt gebührenfrei stehen lassen.
  • Sie können neue Versicherungen abschließen, die gewinnversprechender sind und besser zu Ihnen und Ihrem Plan vom Leben passen. Vorschlag: Altersvorsorgevers. im www einen Vergleich anstellen
  • Sie können auch jetzt gekündigte Verträge rückabwickeln lassen und bereits abgeschriebene Gelder wieder erhalten.
  • Schlecht entwickelte Versicherungen: Kriegen Sie alle Euros zurück, mit bis zu 7 % Zinsen.

Bei einem guten Versicherungsberater werden ihre Altersvorsorge Versicherungen in Anbetracht aller Merkmale berücksichtigt, um genau zu sagen, ob Sie von diesem aktuellen Gerichtsurteil profitieren können.

Weitere Informationen: Mehr Infos über die Rückabwicklung von Altersvorsorge Verträgen kann man auf dieser Finanzwebseite bekommen.

Könnte man fondsgebundene Rentenvers. gleichermaßen stornieren?

Oben genannte Grundsätze sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2015 – IV ZR 452/14 auf fondsgeb. Versicherungspolicen gleichwohl gültig.

rueckabwicklung-fondsgebundenUnd wie steht es mit Versicherungspolicen die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden sind? Die oben erwähnten Grundsätze zum Widerspruchsrecht des Nehmers einer Vers. gelten nach einer neuen Rechtsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 ebenso für Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung im Antragsmodell. Die Rückabwicklung erfolgt nach §§ 346 ff. BGB.

Welche Verträge sind rückabwickelbar?

Grundsätzlich lässt sich sagen das Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen rückabwickelbar sind. Der Theorie nach sind sämtliche Policen betroffen die zwischen dem 01.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden. Für Verträge die nach dem sog. Policenmodell geschlossen wurden sind, gilt dies allerdings erst ab dem 01.01.1995.

 

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