Urteil Widerruf Lebensversicherung BGH

Ganz informativ zu wissen: Das Urteil Widerruf Lebensversicherung BGH. Der Bundesgerichtshof hat es ganz eindeutig formuliert. Hier in diesem YouTube Video wird über die aktuelle Rechtssprechung in einem Tagesschauvideo berichtet.

Neuste BGH & EuGH Urteile sorgen für doppelte Rechtssicherheit
Alle Verträge*, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007
abgeschlossen wurden, können „rückabgewickelt“ werden.

Ebenfalls bereits gekündigte Versicherungen lassen sich nach diesem Urteil rückabwickeln. Hier finden Sie einen Anbieter der sich auf die Rückabwicklung von ineffektiven Altersvorsorgeversicherungen (u.a. auch Lebensversicherung) spezialisiert hat: Zum Anbieter wechseln

Vorteile Widerruf Lebensversicherung

Sie können ihr Produkt jetzt rückabwickeln und bekommen mehr Euros zurück, als würden sie das Produkt kündigen. Nichtsdestotrotz lassen sich nunmehr auch bereits gekündigte Lebens-Versicherungen rückabwickeln.

-Sie bekommen mehr Geld zurück, als wenn sie das Altprodukt beitragsfrei stehen lassen
-Ihr Kunde kann auch bereits gekündigte Verträge rückabwickeln und bereits abgeschriebene Gelder zurückgewinnen

Zusammengefasst zum Widerruf: Ihr Kunde bekommt mehr Geld zurück, als je zuvor

-Negativ gelaufene Fondspolicen: Holen Sie für Ihren Kunden alle
Beiträge zurück -zzgl. bis zu 7% Zinsen!